Als Ergebnis der Prüfung der Voraussetzungen für das Eingreifen der Beschränkten Ausschreibung ist festzuhalten.
Die Beschränkte Ausschreibung kann mit folgender Begründung gewählt werden:
| a) | "beschränkter Kreis von Unternehmen" - Gründe: |
| b) | Mißverhältnis von Aufwand und Effekt bei Öffentlicher Ausschreibung/Offenes Verfahren: |
| c) | Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren ohne wirtschaftliches Ergebnis (nicht bei falscher <zu niedriger>Kostenschätzung und damit über dem "Budget" liegenden Angeboten - Problem der "Vorhersehbarkeit" bei Bekanntmachung) |
| d) | Unzweckmäßigkeit aus anderen Gründen - Geheimhaltung - Dringlichkeit etc.: |
Daher ist im vorliegenden Fall die Beschränkte Ausschreibung nach § 3 Nr. 3
a)
b)
c)
d)
zu wählen.
Zurück z.B. zu Muster zu Muster nach Erledigung.
~0928
