Beschränkte Ausschreibung ohneTeilnahmewettbewerb nach § 8 III Nr. 2 UVgO -nicht in § 14 VgV.
Niedrigster Preis:
Höchster Preis:
Wert der Leistung:
Möglicher Wettbewerbseffekt:
Geschätzte Bieterzahl:
Geschätzte Zahl der tatsächlichen Bieter:
Aufwandsberechnung auf der Basiszahl von Bietern:
Errechnung des Aufwands pro Bieter:
| Zeitaufwand | Aufwand | |
| Auftraggeber | Bieter | |
| Zeit | Zeit | |
|
||
| Gesamtzeitaufwand: | Auftraggeber | Bieter |
| Wert: | Wert: | |
|
||
Die Erfahrung zeigt, daß sich in vielen Fällen im nationalen Vergabeverfahren eine Beschränkte Ausschreibung ohneTeilnahmewettbewerb rechtfertigen läßt bzw. nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten ist. Im EU-weiten Vergabeverfahren kann dieser Weg nicht beschritten werden. Die Beschränkte Ausschreibung"(Nichtoffenes Verfahren) setzt stets einen Teilnahmewettbewerb voraus und kann neben dem Offenen Verfahren frei gewählt werden.
~0812
