Merkmale für das Eingreifen des EU-weiten Vergabeverfahrens - vgl. § 1 a Nr. 2 VOB/A:
- eine einzelne Baumaßnahme (kein Gesamtauftrag mit mehreren Losen),
- Erreichen des Auftrags-/Schwellenwerts ohne Mehrwertsteuer von mindestens 200.000 EURO (Bundesministerien 130 Euro)
- Überwiegen der Lieferung (mindestens 75 % als Richtschnur)
- Verlegen und Anbringen lediglich Nebenarbeit.
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