Für das nationale Vergabeverfahren nach der VOL/A gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

  1. Der Schwellenwert von 200.000 EURO (Ausnahme "Regierungskäufe" der Bundesministerien: mindestens 130.000 Sonderziehungsrechte) wird nicht erreicht - Schätzung ohne Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Vgl. insofern § 1 a Nr. 1 VOL/A
  2. Es darf sich nicht handeln um




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