Die Durchführung von Tests mit dem Ziel, sich einen Wertungsspielraum zu schaffen, ist riskant; denn für einen Test bleibt bei ordnungsgemäßer Leistungsbeschreibung in der Regel kein Raum ! Daher sind folgende Punkte genau zu prüfen!

Testgegenstand/-bereich - Bestandteil der
  Leistungsbeschreibung = KO-Kriterium
  Leistungsbeschreibung eindeutig, erschöpfend, vollständig
  Testergebnis als Wertungskriterium neben dem Preis
Erforderlichkeit des Tests
Test
Testgegenstand:
  Muster
  Probe
  Modalitäten
  Ausführende
  Transparenz
  Nachprüfbarkeit
  Plausibilität
  Dauer:
  Beginn:
  Ende:
  Kosten:
  Sonstiges:

 

Gewichtigkeit des Tests etc.: % Begründung:
Gewichtigkeit des Preises: % Begründung:


Wertungskriterien für die Gesamtbewertung - erreichbare Punktzahlen - vgl. § 25 b Nr. 1 II VOL/A:

  Angabe in den Vergabeunterlagen:
  oder in der Vergabebekanntmachung:


Ergebnisse in die Vergabeakte übertragen.




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