Regelung für Rechnungsstellung über § 15 VOL/B hinaus vorgesehen werden, sind diese in die Vergabeakte zu übertragen und in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen:
- zweifach mit Doppel des Auftrags
- an - Adresse einfügen:
- Skonto-Regelung:
- Vorleistungen:
- Abschlagszahlung:
- Sicherheiten:
- Teilleistungen:
- Sonstiges:
~0883
