Regelung für Rechnungsstellung über § 15 VOL/B hinaus vorgesehen werden, sind diese in die Vergabeakte zu übertragen und in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen:

  1. zweifach mit Doppel des Auftrags
  2. an - Adresse einfügen:
  3. Skonto-Regelung:
  4. Vorleistungen:
  5. Abschlagszahlung:
  6. Sicherheiten:
  7. Teilleistungen:
  8. Sonstiges:




~0883