Losaufteilung - §§ 97 IV GWB, 30 VgV, 22 UVgO
Gesamvergabe als Ausnahme - Teillose - "Fachlose" geboten!
Einige wichtige Überlegungen
Marktstruktur
- Markterkundung
- Marktübersicht
- Anbieter mit vollständiger Leistungspalette
- Anbieter von Teilleistungen
Grundsätzliche Möglichkeit der Aufteilung in
- Mengenlose - mengenmäßige Aufteilbarkeit
- Teilleistungen - Aufteilbarkeit nach einzelnen Leistungen
Getrennte Beschaffungsmöglichkeit
- "Bestellung" von Teilleistungen
- Vergabe der übrigen bzw. "Restleistungen"
Vermeidung der unwirtschaftlichen Zersplitterung
- Problematik der Eigenbeschaffung und Beistellung - Konsequenzen für die Vertragsabwicklung - Teilabnahmefähigkeit und Gewährleistung
- Fehlende "Schnittstellen"/Überschneidungen der einzelnen Teilleistungen
- Fehlendes Erfordernis der "integrierten Gesamtleistung"
- Unmöglichkeit der Zuordnung und Aufteilung der Verantwortlichkeitsbereiche
- Möglichkeit der Abnahme von "in sich abgeschlossenen Teilen"
- Problematik der Gewährleistung und Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche bei Vergabe an mehrere Auftragnehmer
- Verlust von Preisvorteilen bei Aufteilung in Teilmengen
- Eignung der Losaufteilung für kleinere und mittlere Unternehmen
- Möglichkeit von Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften
- etc.
Wertungsprobleme bei Zulassung von Teilleistungen/Losaufteilung/"Vollangeboten"
- Bewertung von Losangeboten neben Gesamtangeboten und Angeboten mit mehreren Losen
- Bewertung von mehreren Losangeboten ohne Gesamtangebot neben Losangeboten und Gesamtangeboten
- Bewertung von Gesamtangeboten neben Losangeboten und mehreren Losangeboten
- Preisangaben für Teillose, "Fachlose", mehrere Lose und Gesamtauftrag
- Festlegung der Wertungskriterien
Entscheidung über
- Gesamtvergabe
- Losaufteilung
- Teillose
- "Fachlose"
- Vorbehalt der Losvergabe
- Vorbehalt der Gesamtvergabe
Bekanntmachung - Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Zahl der Lose
- Größe der Lose
- Art der Lose
- Vorbehalt der Vergabe von Losen
Gesamtvergabe
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