Losaufteilung - §§ 97 IV GWB, 30 VgV, 22 UVgO
Gesamvergabe als Ausnahme - Teillose - "Fachlose" geboten!

Einige wichtige Überlegungen


Marktstruktur

  • Markterkundung
  • Marktübersicht
  • Anbieter mit vollständiger Leistungspalette
  • Anbieter von Teilleistungen



Grundsätzliche Möglichkeit der Aufteilung in

  • Mengenlose - mengenmäßige Aufteilbarkeit
  • Teilleistungen - Aufteilbarkeit nach einzelnen Leistungen



Getrennte Beschaffungsmöglichkeit

  • "Bestellung" von Teilleistungen
  • Vergabe der übrigen bzw. "Restleistungen"



Vermeidung der unwirtschaftlichen Zersplitterung

  • Problematik der Eigenbeschaffung und Beistellung - Konsequenzen für die Vertragsabwicklung - Teilabnahmefähigkeit und Gewährleistung
  • Fehlende "Schnittstellen"/Überschneidungen der einzelnen Teilleistungen
  • Fehlendes Erfordernis der "integrierten Gesamtleistung"
  • Unmöglichkeit der Zuordnung und Aufteilung der Verantwortlichkeitsbereiche
  • Möglichkeit der Abnahme von "in sich abgeschlossenen Teilen"
  • Problematik der Gewährleistung und Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche bei Vergabe an mehrere Auftragnehmer
  • Verlust von Preisvorteilen bei Aufteilung in Teilmengen
  • Eignung der Losaufteilung für kleinere und mittlere Unternehmen
  • Möglichkeit von Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften
  • etc.



Wertungsprobleme bei Zulassung von Teilleistungen/Losaufteilung/"Vollangeboten"

  • Bewertung von Losangeboten neben Gesamtangeboten und Angeboten mit mehreren Losen
  • Bewertung von mehreren Losangeboten ohne Gesamtangebot neben Losangeboten und Gesamtangeboten
  • Bewertung von Gesamtangeboten neben Losangeboten und mehreren Losangeboten
  • Preisangaben für Teillose, "Fachlose", mehrere Lose und Gesamtauftrag
  • Festlegung der Wertungskriterien



Entscheidung über

  • Gesamtvergabe
  • Losaufteilung
    • Teillose
    • "Fachlose"
  • Vorbehalt der Losvergabe
  • Vorbehalt der Gesamtvergabe

Bekanntmachung - Aufforderung zur Angebotsabgabe

  • Zahl der Lose
  • Größe der Lose
  • Art der Lose
  • Vorbehalt der Vergabe von Losen

 


Gesamtvergabe




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