Die nachfolgende Checklist, die auch außerhalb der BVB-Planung eine nützliche Hilfe bietet (z.B. im Fall der Unternehmensberatung) , sollte insbesondere auch im Bereich der Freiberufler-Leistungen genutzt werden.

Sie basiert auf den §§ 3, 4 BVB-Planung. Zu klären sind mindestens folgende Punkte:



 

    • Welche besonderen Vereinbarungen über die Leistungen müssen im Planungsschein vereinbart sein?

 

    • Welche Leistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik bei Vertragsschluß hinaus erbracht werden?

 

    • Wie hat die Dokumentation über die Vorgaben des § 3 2. BVB-Planung hinaus gestaltet zu sein? Reicht der "Katalog" des § 3 2. BVB-Planung aus?

 

    • Reicht ein Tag für die Besprechung der Dokumentation aus?

 

    • Soll es bei der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die sachgerechte Auswahl und Anwendung der Arbeitsmethoden bleiben?

 

    • Wie ist der Zeit- und Aktivitätenplan gestaltet - konkret, exakt und dem Projekt angepaßt?

 

    • Welche Einzelheiten betreffend den Stand der Arbeiten, die Zwischenergebnisse, die Einsicht in Unterlagen und die Anfertigung von Auszügen sowie eine eventuelle Vergütung für Zwischenberichte werden im Planungsschein vereinbart?

 

    • Welche Qualifikation müssen die Mitarbeiter und Ersatzmitarbeiter des Auftragnehmers und dessen Ansprechstelle haben? Welches Ersatzpersonal muß mit welcher Qualifikation gegeben sein?

 

    • Welche Mitwirkungspflichten zu welchen Konditionen hat der Auftraggeber zu erfüllen?

 

    • Welche Einzelheiten der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers werden im Planungsschein festgelegt, z.B.



      • die Bereitstellung von

          • Personal,

          • Sachmitteln,

        • Arbeitsplätzen

        innerhalb welcher Fristen und Termine?

 

    • Wie sind die Nutzungsrechte zu regeln? Wie steht es mit der Verwertung der Leistungen durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber? Welche Vergütungen und sonstige Pflichten werden vereinbart?

 

    • Welche Vergütung wird vereinbart?



      • Im Wettbewerb ermittelter Marktpreis?

 

      • Selbstkostenerstattungsfestpreis?

 

      • Selbstkostenrichtpreis?

 

      • Selbstkostenerstattungspreis mit Obergrenze?

 

      • Zusatzvergütungen?

 

      • Für welche Leistungen?

 

      • Welche Nachweise bei Selbstkostenerstattungspreisen werden verlangt?

 

    • Werden Preisvorbehalte innerhalb der zulässigen Grenzen vereinbart?

 

    • Sollen Vergütungsvereinbarungen für Teilabnahmen vereinbart werden?

 

    • Wie erfolgen die Teilabnahmen?

 

    • Werden Abschlagszahlungen vereinbart?

 

      • Entsprechend diese den Voraussetzungen - haushaltsrechtliche Zulässigkeit?

 

    • Welche "terminlichen Risiken" müssen zusätzlich durch "Vertragsstrafen" und in welcher Höhe (neben dem Verzugsschaden) unter Berücksichtigung der §§ 12 VOL/A sowie 11 VOL/B zusätzlich abgesichert werden? Ist die den Verzug in seiner Wirkung hinausschiebende Frist von 30 Tagen gerechtfertigt?

 

    • Welche Gewährleistungsfrist soll eingeräumt werden? Reichen 12 Monate aus - unter Berücksichtigung der Dauer der Realisierungsphase?

 

    • Wie ist der Abnahmemodus zu regeln? Reichen insofern § 3 2. BVB-Planung bzw. § 9 BVB-Planung aus?



    • Reicht die Haftung nach § 11 2. BVB-Planung aus? Bedarf es zusätzlicher Vereinbarungen?

 

    • Reichen die Versicherungssummen und -nachweise aus?

 

    • Sind besondere Sicherheitsvereinbarungen erforderlich?

 

    • Sind darüber hinaus zusätzliche Punkte zu regeln?

 

    • Welche?

 



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