Die nachfolgende Checklist, die auch außerhalb der BVB-Planung eine nützliche Hilfe bietet (z.B. im Fall der Unternehmensberatung) , sollte insbesondere auch im Bereich der Freiberufler-Leistungen genutzt werden.
Sie basiert auf den §§ 3, 4 BVB-Planung. Zu klären sind mindestens folgende Punkte:
- Welche besonderen Vereinbarungen über die Leistungen müssen im Planungsschein vereinbart sein?
- Welche Leistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik bei Vertragsschluß hinaus erbracht werden?
- Wie hat die Dokumentation über die Vorgaben des § 3 2. BVB-Planung hinaus gestaltet zu sein? Reicht der "Katalog" des § 3 2. BVB-Planung aus?
- Reicht ein Tag für die Besprechung der Dokumentation aus?
- Soll es bei der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die sachgerechte Auswahl und Anwendung der Arbeitsmethoden bleiben?
- Wie ist der Zeit- und Aktivitätenplan gestaltet - konkret, exakt und dem Projekt angepaßt?
- Welche Einzelheiten betreffend den Stand der Arbeiten, die Zwischenergebnisse, die Einsicht in Unterlagen und die Anfertigung von Auszügen sowie eine eventuelle Vergütung für Zwischenberichte werden im Planungsschein vereinbart?
- Welche Qualifikation müssen die Mitarbeiter und Ersatzmitarbeiter des Auftragnehmers und dessen Ansprechstelle haben? Welches Ersatzpersonal muß mit welcher Qualifikation gegeben sein?
- Welche Mitwirkungspflichten zu welchen Konditionen hat der Auftraggeber zu erfüllen?
- Welche Einzelheiten der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers werden im Planungsschein festgelegt, z.B.
- die Bereitstellung von
- Personal,
- Sachmitteln,
- Arbeitsplätzen
innerhalb welcher Fristen und Termine?
- Wie sind die Nutzungsrechte zu regeln? Wie steht es mit der Verwertung der Leistungen durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber? Welche Vergütungen und sonstige Pflichten werden vereinbart?
- Welche Vergütung wird vereinbart?
- Im Wettbewerb ermittelter Marktpreis?
- Selbstkostenerstattungsfestpreis?
- Selbstkostenrichtpreis?
- Selbstkostenerstattungspreis mit Obergrenze?
- Zusatzvergütungen?
- Für welche Leistungen?
- Welche Nachweise bei Selbstkostenerstattungspreisen werden verlangt?
- Werden Preisvorbehalte innerhalb der zulässigen Grenzen vereinbart?
- Sollen Vergütungsvereinbarungen für Teilabnahmen vereinbart werden?
- Wie erfolgen die Teilabnahmen?
- Werden Abschlagszahlungen vereinbart?
- Entsprechend diese den Voraussetzungen - haushaltsrechtliche Zulässigkeit?
- Welche "terminlichen Risiken" müssen zusätzlich durch "Vertragsstrafen" und in welcher Höhe (neben dem Verzugsschaden) unter Berücksichtigung der §§ 12 VOL/A sowie 11 VOL/B zusätzlich abgesichert werden? Ist die den Verzug in seiner Wirkung hinausschiebende Frist von 30 Tagen gerechtfertigt?
- Welche Gewährleistungsfrist soll eingeräumt werden? Reichen 12 Monate aus - unter Berücksichtigung der Dauer der Realisierungsphase?
- Wie ist der Abnahmemodus zu regeln? Reichen insofern § 3 2. BVB-Planung bzw. § 9 BVB-Planung aus?
- Reicht die Haftung nach § 11 2. BVB-Planung aus? Bedarf es zusätzlicher Vereinbarungen?
- Reichen die Versicherungssummen und -nachweise aus?
- Sind besondere Sicherheitsvereinbarungen erforderlich?
- Sind darüber hinaus zusätzliche Punkte zu regeln?
- Welche?
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