- Vergabestelle ist der jeweilige öffentliche Auftraggeber vgl. §§ 98, 99GWB
Betroffene Einrichtungen, Behörden etc.
Bund
Land
Kommune
juristische Personen des
- öffentlichen und
- privaten Rechts - Beschaffungsstelle (s. dort) = "Einkaufsabteilung" der Vergabestelle (s. o.) der öffentlichen Hand
- Fachabteilung = Bedarfsstelle (Nutzer etc. der beschafften Leistungen)
Organisation einer mittleren Behörde/Einrichtung
Vergabestelle |
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Beschaffungsstelle – Zentrale Beschaffung –Leitung
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