Siehe auch Fristen
Beschleunigtes Verfahren - Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 31.5.2002 VK 2 20/02 Einsatz-, Leit- und Unterstützungssysteme für die Polizei Nichtoffenes Verfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung unter Abkürzung der Fristen (17 Tage für Teilnahmefrist) Rechtzeitigkeit der Rüge Antragsbefugnis aus Beteiligung am Teilnahmewettbewerb keine ausreichende Zeit zur Bildung einer Bietergemeinschaft infolge der Abkürzung von 37 Tagen auf 17 Tage keine besondere Dringlichkeit Nachteile für Bietergemeinschaft Dringlichkeit Besondere Dringlichkeit
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