Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ("können") Bieter auszuschließen, bei denen die Voraussetzungen der §§ 7 Nr. 5 VOL/A bzw. 8 Nr. 5 VOB/A vorliegen.
~0693
Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ("können") Bieter auszuschließen, bei denen die Voraussetzungen der §§ 7 Nr. 5 VOL/A bzw. 8 Nr. 5 VOB/A vorliegen.
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