Der vor allem bei Freiberufler-Leistungen nach der VOF zu vergebende Auftrag ist jeweils derjenige Bewerber, der die "bestmögliche Leistung" erwarten läßt.

Zu beachten ist freilich auch bei Freiberufler-Leistungen, daß hier dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei gleich qualifizierten Bewerbern Rechnung zu tragen ist (bei wirklich gleich qualifizierten Bewerbern: Los ?).


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