(auch bei Freihändiger Vergabe "entsprechend")

  • Maßnahmen zur Absicherung der Unzugänglichkeit der Niederschrift für Bieter und Öffentlichkeit - § 22 Nr. 5 VOL/A:
  • Maßnahmen zur sorgfältigen Verwahrung und Sicherung der Vertraulichkeit der Angebote nebst Anlagen - § 22 Nr. 6 I VOL/A:
  • Beweissicherung (Umschläge und andere Beweismittel) bei nicht ordnungsgemäßen oder verspätet eingegangenen Angeboten - § 22 Nr. 6 I S. 2 VOL/A:
  • Sicherstellung der Beschränkung der Kenntnis des Angebots auf die mit der Sache Befaßten bei angemeldeten gewerblichen Schutzrechten - § 22 Nr. 6 II VOL/A:
  • Sicherstellung der Verwendung der Angebotsunterlagen und Vorschläge der Bieter nur für Prüfung und Wertung der Angebote - § 22 Nr. 6 III VOL/A:
  • Entschädigungsregelung bei darüber hinausgehender Verwertung - § 22 Nr. 6 II S. 2 VOL/A:



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