Durch Art. G EU-Vertrag wurde die bis dahin benannte Teilgemeinschaft "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft"- EWG - jetzt Europäische Gemeinschaften - EG umbenannt.
Der ehemalige EWG-Vertrag erhielt die neue Bezeichnung EG-Vertrag - Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und ist Bestandteil des Vertrags über die Europäische Union, ohne daß es zur Aufhebung der rechtlichen Selbständigkeit der Montanunion (EGKS), der EWG und der Euratom (EAG) kam. Weitere Reformen: Maastrichter Vertrag und Amsterdamer Vertrag.
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