Ausschluß

Prüfung
Folgende Bewerber können Sie ausschließen: § 23 Nr. 1 VOL/A
Folgende Bewerber müssen Sie ausschließen: § 25 Nr. 1 und 2 VOL/A
Unberechtigte Ausschlüsse stellen einen Verstoß gegen die Pflichten nach der VOL/A dar. In EU-weiten Vergabeverfahren droht die Anrufung der Vergabekammer.


Auf § 7 Nr. 5 VOL/A ist zu verweisen:
Ausschlußgründe - Teilnahme am Wettbewerb:


Ausschlußgründe vor der Wertung der Angebote:

  • vgl. § 23 Nr. 1 VOL/A ("brauchen nicht geprüft zu werden...")


Prüfung folgender Punkte:

  • nicht ordnungsgemäß
  • verspätet - schuldhaft
  • ohne (rechtsverbindliche) Unterschrift
  • zweifelhafte Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
  • Vornahme von Änderungen/Ergänzungen


Prüfung der

  • Vollständigkeit
  • Rechnerische Richtigkeit
  • Fachliche Richtigkeit
  • Festhalten der für die Wirtschaftlichkeit maßgeblichen Punkte
  • Hinzuziehung eines Sachverständigen - Begründung


Vermerk über Ergebnis der Prüfung

  • vgl. § 25 1 (1) VOL/A

 

  1. Fehlen wesentlicher Preisangaben
  2. Angebote ohne rechtsverbindliche Unterschrift
  3. nicht zweifelsfreie Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
  4. Änderungen oder Ergänzungen der Verdingungsunterlagen
  5. schuldhaft verspäteter Eingang
  6. unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
  7. Nebenangebote/Änderungsvorschläge bei Ausschluß des Auftraggebers vgl. § 17 3. Abs. 5 VOL/A

 

  • ferner

 

  1. Angebote ohne die geforderten Angaben und Erklärungen - § 21 1. Abs. 1 VOL/A
  2. an der Teilnahme ausgeschlossene Bieter
  3. Nebenangebote/Änderungsvorschläge nicht auf besonderer Anlage oder nicht als solche deutlich gekennzeichnet

    Vermerk über Ergebnis der formellen Wertung:

    ~0305