Ausgenommene Aufträge im EU-Sektorenbereich
Nach § 100b II Nr. 2. und 3., 100b III - IX GWB
Tätigkeiten im Sektorenbereich :
- Aufträge im Sektorenbereich, die im Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten vergeben werden:
- Trinkwasserversorgung
- Energieversorgung
- Verkehr.
Dieser Teil gilt nicht
- nach §§ 100 III - VI, VII GWB (generelle Ausnahmen vom Vergaberegime)
- sowie 100b II
-- Nr. 2. (Beschaffung von Wasser für die Trinwasserversorgung),
-- Nr. 3. (Beschaffung von Energie und Brennstoffen zurEenergieerzeugung für die Energieversordung);
- nach § 100b III GWB für Vergabe von Dienstleistungsaufträgen aufgrundf ausschließlichen Rechts an andere öffentliche Auftraggeber i. S. d. § 98 Nr. 1., 2. und 3. GWB
- ferner in den Fällen des § 100b IV - IX GWB.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., 2013, § 100b, Rn. 7 ff;
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