HHO
Wenn die öffentliche Hand immer richtig arbeiten würde - im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplanes, so müßten u.a. folgende Punkte bearbeitet werden:
Hierbei spielt im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan zunächst die Notwendigkeit der Ausgaben eine entscheidende Rolle. Dieser Grundsatz folgt aus §§ 6 BHO, 5 HGrG.
Die Notwendigkeit der Ausgaben (laufendes Haushaltsjahr) und Verpflichtungsermächtigungen (zukünftiges Haushaltsjahr) ist insbesondere nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit (und des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts) zu prüfen.
Hierbei kommt der Schätzung der Höhe der notwendigen Ausgaben auf der Basis verläßlicher Daten eine entscheidende Rolle zu.
Vgl. Heller, Robert, Haushaltsgrundsätze für Bund, Länder und Gemeinden, 1998, Rdnr. 81 ff. Auch Bartl, Harald,, Handbuch
Öffentliche Aufträge, 2. Aufl., 2000, Rdnr. 38 f.
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