SKR-Muster
früher b-§§-Verfahren Muster - siehe  Sektorenverordnung überholt - jetzt nach SektVO
früher Text SKR-Vorschriften - siehe  Sektorenveordnung überholt - jetzt nach SektVO

Unbedingt beachten: Maßgeblich ist die Sektorenverordnung, die die früheren b-§§ und SKR-Vorschriften abgelöst hat.

Die "Sektoren" beziehen sich Aufträge im Zusammenhang mit den Tätigkeiten "Trinkwasser", "Strom", "Gas oder Wärme" etc. (vgl. § 1 SektVO, sofern die Schwellenwerte erreicht sind (vgl. § 2 sektVO - 2014/2015: 414.000 € <Lieferungen, Dienstleistungen>, 5.186.000,00 € <Bauaufträge>).
Die entsprechenden Sektoren- Verfahren weisen eine Reihe von Besonderheiten im Vergleich zur VOL/A bzw. VOB/A auf.
Insofern ergeben sich wesentlichge Unterschiede (z. B. Wahl der  Vergabeart nach § 6 I SektVO; Prüfung und Wertung der Angebote nach § 26 SektVO - nur eine Bestimmung - empfehlenswert "Ausfüllung" durch EG-VOL/A als "Hilfe - vor allem §§ 17 ff EG VOL/A). Eine Differenzierung von Bauaufträgen, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich nicht (vgl. § 99 II ff GWB).

2014 ist eine spezielle Richtlinie in Kraft getreten (21014/25/EU), die bis Februar 2016 umzusetzen ist - siehe hierzu Reform des Vergaberechts.

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