Die Angebotsendsummen sind im Rahmen der Prüfung nach § 25 Nr. 4 VOB/A festzustellen und in der Niederschrift über den Eröffnungstermin festzuhalten.
~0981
Die Angebotsendsummen sind im Rahmen der Prüfung nach § 25 Nr. 4 VOB/A festzustellen und in der Niederschrift über den Eröffnungstermin festzuhalten.
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