Die Bearbeitung von Angeboten durch Bieter ist grundsätzlich nicht zu honorieren - vgl. § 20 Nr. 2 VOL/A - Ausnahmen bedürfen entsprechender Festsetzung für alle in der Ausschreibung.
Im übrigen haben die Bieter bei ordnungsgemäßen Verdingungsunterlagen, die vor allem das Fertigstellungsgebot beachten, entsprechend § 21 Nr. 1 bis 5 vorzugehen - und grundsätzlich nur danach; denn jeder andere Weg ist gefährlich und kann zum Ausschluß führen. Hierbei handelt es sich um folgende Schritte:
- Überprüfung der Bekanntmachung auf Verstöße
- Überprüfung der Verdingungsunterlagen auf Verstöße
- Schriftliches Erbitten von Auskünften
- Gegebenenfalls Rüge
- Gegebenenfalls Nachprüfungsverfahren
- Kalkulation der Preise
- Aufnahme der Preise in das Angebot
- Übergabe der geforderten Angaben
- Übergabe der geförderten Erklärungen
- Beachtung der Bewerberbedingungen
- Keine Änderungen und Ergänzungen der Verdingungsunterlagen
- Erläuterungen des Angebots auf besonderer Anlage und als solche deutlich gekennzeichnet
- (rechtsverbindliche - soll nach der Vergabeverordnung 2000 bzw. der Neufassung der VOL/A -2000 entfallen) Unterschrift - digitale Unterschrift
- Zweifelsfreie Änderungen und Ergänzungen des Bieters an seinen Eintragungen
- Kennzeichnung von Mustern/Proben als zum Angebot gehörig gekennzeichnet
- Nebenangebote und Änderungsvorschläge auf besonderer Anlage und als solche deutlich gekennzeichnet
- Angabe bestehender oder beantragter Schutzrechte
- Die erforderlichen Angaben bei Arbeitsgemeinschaften wie Mitgliederbenennung, bevollmächtigter Vertreter
- Rückgabeverlangen - Entwürfe, Muster, Proben etc.
- Stellung erforderlicher Anträge
- Rechnerische Richtigkeit
- Fachliche Richtigkeit
- Rechtzeitigkeit des Angebots
- Verschlossener Umschlag - vgl. § 18 Nr. 2 I VOL/A
- Aufschrift auf verschlossenem Umschlag:
"Angebot
Bieter - Name - Anschrift:
Vergabeverfahren:
Aktenzeichen - Geschäftszeichen:
Eingangsstelle:
Ablauf der Angebotsfrist:
Eingangszeitpunkt exakt am ___________ um ______ Uhr
Bearbeiter/in Eingangsstelle:
..." - Vorbereitete Zustellungsquittung (sofern nicht vom Auftrageber vorbereitet:
"Dieses Angebot
des Bieters - Name - Anschrift:
im Vergabeverfahren:
Aktenzeichen - Geschäftszeichen:<ve>
ist der Eingangsstelle:
vor dem Ablauf der Angebotsfrist:
zum Eingangszeitpunkt exakt am ___________ um ______ Uhr
zugestellt worden, was hiermit bestätigt wird.
Stempel
Bearbeiter/in Eingangsstelle:
Handzeichen ..."
- Gegebenenfalls Nachholung von Anträgen zur Information als nicht berücksichtigter Bieter
- Gegebenenfalls Rüge
- Gegebenenfalls Nachpüfungsverfahren
- Überprüfung der Mitteilung der Gründe für die Nichtberücksichtigung
- Konsequenzen für weitere Vergabeverfahren
- Fehlervermeidung
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