Vgl. Sektorenbereich - ferner § 102 I Nr. 1 f GWB sowie die §§ 1 ff SektVO.

Die entsprechenden Besonderheiten sind von den betroffenen Auftraggebern zu beachten. Zu dem Sektorenbereich "Trinkwasser" gehört grundsätzlich nicht die mit Abwasser verbundenen Vergabe (vgl. § 102 I Nr. 2 GWB), soweit diese nicht in Zusammenhang mit der Abwasserbeiseitigung steht und die Trinkwassermenge 20 % nicht überschreitet:

GWB
"§ 102 Sektorentätigkeiten

(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind

  1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allge­meinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser,

  2. die Einspeisung von Trinkwasser in diese Netze.

Als Sektorentätigkeiten gelten auch Tätigkeiten nach Satz 1, die im Zusammenhang mit Wasserbau-, Bewässerungs- oder Entwässerungsvorhaben stehen, sofern die zur Trinkwasserversorgung bestimmte Wassermenge mehr als 20 Prozent der Gesamtwassermenge ausmacht, die mit den entsprechenden Vorhaben oder Bewässerungs- oder Entwässerungsanlagen zur Verfügung gestellt wird oder die im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung oder -behandlung steht. Die Einspeisung von Trinkwasser in feste Netze zur Versorgung der Allgemeinheit durch einen Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nummer 2 gilt nicht als Sektorentätigkeit, sofern die Erzeugung von Trinkwasser durch den betreffenden Auftraggeber erfolgt, weil dessen Verbrauch für die Ausübung einer Tätigkeit erforderlich ist, die keine Sektorentätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 ist, und die Einspeisung in das öffentliche Netz nur von dem Eigenverbrauch des betreffenden Auftraggebers abhängt und bei Zugrundelegung des Durchschnitts der letzten drei Jahre einschließlich des laufenden Jahres nicht mehr als 30 Prozent der gesamten Trinkwassererzeugung des betreffenden Auftraggebers ausmacht."
Hinsichtlich der Aufträge die vershziedene Tätigkeiten umfassen (Sektorentätigkeit und andere Tätigkeiten) ist § 112 GWB maßgewblich (Gesamtauftrag oder Aufträge für die einzelnen Bereiche).



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