Selbstverständlich sind auch in Vergabeverfahren die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Insoweit wird auf das Bundesdatenschutzgesetz vom 20.12.1990, BGBl. I, 2954, spätere Änderungen, verwiesen.

Das Gesetz erfaßt jede Erhebung, Datenverarbeitung (Speicherung, Übermittlung, Veränderung, Sperrung und Löschung) und Nutzung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes. Das gilt auch für die entsprechenden Landesdatenschutzgesetze der Länder.


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