Siehe auch Fristen

Beschleunigtes Verfahren - Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 31.5.2002 – VK 2 – 20/02 – Einsatz-, Leit- und Unterstützungssysteme für die Polizei“ – Nichtoffenes Verfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung unter Abkürzung der Fristen (17 Tage für Teilnahmefrist) – Rechtzeitigkeit der Rüge – Antragsbefugnis aus Beteiligung am Teilnahmewettbewerb – keine ausreichende Zeit zur Bildung einer Bietergemeinschaft infolge der Abkürzung von 37 Tagen auf 17 Tage – keine “besondere Dringlichkeit“ –Nachteile für Bietergemeinschaft – Dringlichkeit – Besondere Dringlichkeit


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