Obhutspflichten stellen Nebenpflichten dar. Sie sind in § 10 VOL/B erwähnt.

Verletzungen der Obhutspflichten - positive Vertragsverletzung - können Schadensersatzpflichten auslösen. Letztlich beruhen diese Pflichten auf dem Grundsatz von Treu und Glauben und stellen eine Konkretisierung dieses Grundsatzes dar. Im Grunde geht es darum, z.B. das Eigentum des anderen Vertragsteils vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Die Grenze ist regelmäßig in der Frage der Zumutbarkeit zu sehen. Es empfiehlt sich, entsprechende Pflichten vertraglich, soweit konkretisierbar, abzusichern. Das verlangt eine entsprechende Vorschau hinsichtlich der späteren Vertragsabwicklung.

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