Hierunter sind Verfügungen, Entscheidungen und sonstige hoheitliche Maßnahmen des Staates auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Außenwirkung (außerhalb der Behörde) zu verstehen.

Im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sind hier z.B. zu nennen die Vergabesperre, die Entscheidung der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren etc.

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