Güteprüfungen sind in § 12 VOL/B behandelt.


Vgl. insofern die entsprechende Kommentierung des § 12 VOL/B.

Es kommt darauf an, ob eine Güteprüfung vertraglich vereinbart wird.
Güteprüfungen und Abnahmen sind zu unterscheiden.

VOL/B Kommentierung
VOL/B - §§ 21 II UVGO, 29 II VgV



~0523, ~0626