• Vergabestelle ist der jeweilige öffentliche Auftraggeber vgl. §§ 98, 99GWB
    Betroffene Einrichtungen, Behörden etc. 
    Bund
    Land
    Kommune
    juristische Personen des
    - öffentlichen und
    - privaten Rechts
  • Beschaffungsstelle (s. dort) = "Einkaufsabteilung" der Vergabestelle (s. o.) der öffentlichen Hand
  • Fachabteilung = Bedarfsstelle (Nutzer etc. der beschafften Leistungen)

 

Organisation einer mittleren Behörde/Einrichtung 

 

Vergabestelle

 

Haushalt

Recht

Revision

Abteilung XYZ

 

Fachabteilung

1.

2.

3.

etc.

Dezentrale Kleinbeschaffungen bis 1000 € (?) - § 14 UVgO

 

 

 

Beschaffungsstelle – Zentrale Beschaffung –Leitung

Allgemeine zentrale

Beschaffung

1.

2.

3.

etc.

 

Spezielle Beschaffung

z. B.

IT

Ausbildung

Liegenschaften etc.