Die Haushaltsabteilung gehört zu den am Vergabeverfahren Beteiligten.

Sie wird im Rahmen der Haushaltserstellung sowie auch der Haushaltsdurchführung tätig. Üblicherweise ist ein Haushaltsbeauftragter einzuschalten. Die Haushaltsmittel müssen bewilligt sein. In Betracht kommt auch eine Verpflichtungsermächtigung. Sind diese Fragen nicht geklärt, verstößt die Beschaffungsstelle gegen das Fertigstellungsgebot.

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