Die Fachabteilung = Bedarfsstelle gehört zu den Beteiligten am Vergabeverfahren.

Als Bedarfsstelle ist sie häufig Ziel der Marketingaktivitäten der Bieter und kapriziert sich nicht selten auf bestimmte Produkte. Hierfür ist indessen ein entsprechender plausibler Nachweis erforderlich.

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