Muster Eröffnungsniederschrift

Nach § 22 Nr. 5 VOB/A ist in folgenden Fällen ein Nachtrag zu fertigen über

  • Angebote, die bei der Öffnung des ersten Angebots nicht vorgelegen haben (§ 22 Nr. Nr.2 VOB/A))
  • sind in der Niederschrift
  • oder in einem Nachtrag besonders aufzuführen.
  • Die Eingangszeiten und die etwa bekannten Gründe. aus denen die Angebote nicht vorgelegen haben. sind zu vermerken.
  • Der Umschlag und andere Beweismittel sind aufzubewahren.



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