Angebot - Kennzeichnung - Aufchrift auf Umschlag

Die Angebote sind in verschlüsselt/elektronisch oder (z.B. bei zugelassenem Postweg) im verschlossenem Umschlag und als solche gekennzeichnet einzureichen (vgl. §§ 53 V, VI VgV, 38 VIII,  IX UVgO).  

  • Aufschrift auf verschlossenem Umschlag:
    "Angebot
    Bieter - Name - Anschrift:
    Vergabeverfahren:
    Aktenzeichen - Geschäftszeichen:
    Eingangsstelle:
    Ablauf der Angebotsfrist:
    Eingangszeitpunkt exakt am ____________ um __________ Uhr
    Bearbeiter/in Eingangsstelle:
    ..."

 

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