Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB können ihre


gemäß § 20 I Vergabeverordnung 2000 regelmäßig von einem Prüfer untersuchen lassen und eine Bescheinigung über die Übereinstimmung mit den §§ 97 ff GWB sowie den §§ 8 - 17 Vergabeverordnung 2000 erhalten.

Für das Bescheinigungsverfahren gilt die Europäische Norm EN 45503 - veröffentlicht als DIN EN 45593 des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. , Berlin.

Prüfer in Bescheinigungsverfahren werden durch die Akreditierungsstelle des Bundesamts für Wirtschaft (Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Eschborn - Gesetz vom 9.10.1954, BGBl. I, 281) zugelassen. Die Prüfer sind unabhängig, d.h. sie sind selbständig entscheidend und keinen Weisungen oder Beeinflussungen ausgesetzt.
Vgl. zur Unabhängigkeit der Vergabekammern Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., 2001, § 105 Rdnr. 4 f.

~0822, ~1175, ~1183, ~1184