Die jeweilige "Idee" beruht regelmäßig vor allem auf der Notwendigkeit bzw. einem Beschaffungsanlaß. Diese Fragen müßten im Grunde im Rahmen der Haushaltserstellung und nicht im Vergabeverfahren, das zur Haushaltsdurchführung gehört, geklärt sein.

Hinsichtlich der Verfahrensidee kann auf das Phasenkonzept der BVB-Planung Bezug genommen werden.Im Rahmen des Angebotsmanagements gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der Bieter, die Vergabestellen über Neuerungen etc. zu informieren, insbesondere auch die wichtigen Beschaffungsimpulse auszulösen, ohne die auch eine Vergabestelle nicht auskommt. Das gilt zumal deshalb, weil in vielen Vergabestellen keine Mittel für die erforderliche Marktbeobachtung (neue Produkte, Innovationen, Stand der Technik, Stand von Wissenschaft und Technik etc.) vorgesehen sind. Das ist auch gleichzeitig die Chance für aktive Bieter, ihre Neuerungen anzubringen. Hier liegt es auch bei den nicht wenigen Bietern sehr im Argen. Oft "ergänzen" sich passive Vergabestelle und passive Bieter in äußerst nachteiliger Weise. Es kommt zu Investitionsstaus und schlagartig auftretende Kostenbelastungen. Der Staat läuft aus diesen Gründen nicht selten der Entwicklung hinterher.


~0754