Der Europäische Gerichtshof hat die generelle Aufgabe, bei der Anwendung und Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der abgeschlossenen Verträge die Wahrung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen
- in zahlreichen Entscheidungen des EuGH ist dies auch im Bereich des Vergaberechts geschehen.
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