Berichtspflichten

1. Berichtspflichen nach § 114 I, II GWB - Datenübermittlungspflicht - vgl.VergStatVO

2. Berichtspflicht - Verhandlungsverfahren - § 14 IV Nr. 1 (keine oder nicht geeignete Angebote oder Teilnahmeanträge im offenen oder nichtoffenen Verfahren)

- (nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens) Bericht

- auf Anforderung der EU-Kommission

 

Vgl.  zu früherem § 30a VOL/A bzw VOB/A - Muster Berichtspflicht

Nach § 30 a VOL/A bzw. § 30 VOB/A hatten die Auftraggeber Melde- und Berichtspflichten

  • auf Verlangen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft
  • aus dem Vergabevermerk
  • folgende Angaben:
    1. Name und Anschrift des Auftraggebers:
    2. Art und Umfang der Leistung:
    3. Wert des Auftrages:
    4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl:
    5. Name der ausgeschlossenen Bewerber oder Bieter und die Gründe für die Ablehnung:
    6. Name des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebotes sowie - falls bekannt - den Anteil, den der erfolgreiche Bieter an Dritte weiterzugeben beabsichtigt:
    7. bei Verhandlungsverfahren Gründe für die Wahl dieses Verfahrens (§ 3a Nr. 1 Abs. 4 und Nr. 2):
    8. Gründe für die Ausnahme von der Anwendung technischer Spezifikationen (§ 8a Nr. 2 Abs. 1):

 

 

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