Berichtspflichten
1. Berichtspflichen nach § 114 I, II GWB - Datenübermittlungspflicht - vgl.VergStatVO
2. Berichtspflicht - Verhandlungsverfahren - § 14 IV Nr. 1 (keine oder nicht geeignete Angebote oder Teilnahmeanträge im offenen oder nichtoffenen Verfahren)
- (nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens) Bericht
- auf Anforderung der EU-Kommission
Vgl. zu früherem § 30a VOL/A bzw VOB/A - Muster Berichtspflicht
Nach § 30 a VOL/A bzw. § 30 VOB/A hatten die Auftraggeber Melde- und Berichtspflichten
- auf Verlangen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft
- aus dem Vergabevermerk
- folgende Angaben:
-
- Name und Anschrift des Auftraggebers:
- Art und Umfang der Leistung:
- Wert des Auftrages:
- Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl:
- Name der ausgeschlossenen Bewerber oder Bieter und die Gründe für die Ablehnung:
- Name des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebotes sowie - falls bekannt - den Anteil, den der erfolgreiche Bieter an Dritte weiterzugeben beabsichtigt:
- bei Verhandlungsverfahren Gründe für die Wahl dieses Verfahrens (§ 3a Nr. 1 Abs. 4 und Nr. 2):
- Gründe für die Ausnahme von der Anwendung technischer Spezifikationen (§ 8a Nr. 2 Abs. 1):
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