Arbeitsvermittlung -Arbeitsvertrag

Arbeitsvermittlung ist Sache des Bundesanstalt für Arbeit.

Arbeitsverträge und Abschluss unterliegen nicht dem Vergaberecht - ausgenommen vom Vergaberecht nach § 107 I Nr. 3 GWB.

Zivilrechtlich greifen die §§ 652, 655 BGB ein - vgl. SGB III §§ 296 ff 

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