Auf den Abdruck der §§ 57 a - c/ HGrG wird verzichtet, da diese zum 31.12.1998 außer Kraft getreten sind. An Stelle dieser Bestimmungen gelten nunmehr die §§ 97 ff GWB
~0560
Auf den Abdruck der §§ 57 a - c/ HGrG wird verzichtet, da diese zum 31.12.1998 außer Kraft getreten sind. An Stelle dieser Bestimmungen gelten nunmehr die §§ 97 ff GWB
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