Nach §§ 23 UVgO bzw.31 VgV (Leistungsbechreibung) und §§ 31, 33 UVgO, 42 ff VgV können von den Teilnehmern bzw. Bietern Nachweise, Erklärungen etc. verlangt werden - siehe Anforderungen .
Nach §§ 23 UVgO bzw.31 VgV (Leistungsbechreibung) und §§ 31, 33 UVgO, 42 ff VgV können von den Teilnehmern bzw. Bietern Nachweise, Erklärungen etc. verlangt werden - siehe Anforderungen .