Leistungszeit - Arbeitsende- Fälligkeit

Das Arbeitsende fällt in der Regel mit der vereinbarten Leistungszeit (Fälligkeit) sowie insbesondere dem Abnahmezeitpunkt zusammen - eventuell auch mit der Fertigstellungserklärung. oder Teststellung.

Der Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende muß ausreichend bemessen sein - vgl. insofern ausführlicher Arbeitsbeginn.

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