Das Verwaltungsverfahren ist hinsichtlich der Außenwirkung der Behördentätigkeit geregelt im Verwaltungsverfahrensgesetz (vom 25.5.1976, BGBl. I, 1253) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Die Bestimmungen des Gesetzes werden (teils) herangezogen, um die Lücken in den §§ 102 ff GWB zu schließen (z.B. Befangenheit; Doppelmandate etc.). Im einzelnen ist hier noch nicht von abschließenden Beurteilung auszugehen.
Vgl. z.B. Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Vergaberecht, 2000, § 112 Rdnr. 11, zur Rangfolge der Anwendung (§§ 10ff GWB, §§ 61 ff VerwVG, , Allgemeines Verwaltungsverfahrungsrecht nach den §§ 9 ff VerwVG, VWGO, ZPO nach § 173 VWGO); auch z.B. Boesen, Arnold, Vergaberecht, 2000, § 114 Rdnr. 82 ff.
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