Hinsichtlich des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA) ist zunächst die Richtlinie 97/52EG vom 13.10.1997 zur Umsetzung des sof. WTO-Beschaffungsübereinkommens in das EG-Vergaberecht zu beachten.
Dieses WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA) ist am 1.1.1996 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschalnd hat die genannte EG-Richtlinie 97/52EG, durch die das WTO-Übeeinkommen in die EG-Vergaberichtlinien 92/50, 93/36 und 93/97 integriert worden ist, nicht fristgemäß bis zum 13.10.1998 umgesetzt. Demgemäß muß davon ausgegangen werden, daß die geänderten Vergaberichtlinien der EU unmittelbare Geltung erlangen. Insbesondere gelten seitdem für den Bund (Ministerien und nachgeordnete Behörden) andere Schwellenwerte (130 000 SZR - Bauleistungen 5 Mio. SZR). Ferner mußten die Muster für die Bekanntmachung öffentlicher Auftragsvergaben angepaßt und ergänzt werden.
Vgl. Schreiben des BMWT vom 7.12.1998 - I B 3 - 26 05 00/11/26 05 00/12; Schreiben des MMWT vom 1.12.1998 - I B 3 - 26 05 00/16.
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