Die Rechtsaufsicht obliegt der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Es wird die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns überprüft und kontrolliert. Sie ist die Aufsichtsform in Angelegenheit der Selbstverwaltung in rechtlicher Hinsicht. Die Fachaufsicht bezieht sich Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns und ist die übliche Form der Aufsicht im Rahmen der Auftragsverwaltung

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