Die Regelung der Preistypen findet sich in der VO PR 30/53.
- Besondere Preisvorschriften (§ 3);
- Preise für marktgängige oder mit marktgängigen vergleichbare Leistungen (§ 4);
- Selbstkostenpreise (§ 6 Abs. 1 und 2);
- Selbstkostenrichtpreise (§ 6 Abs. 3);
- Selbstkostenerstattungspreise (§ 7).
Wegen der Einzelheiten vgl. Ebisch/Gottschalk, Preise und Preisprüfungen, 6. Aufl., 1994, § 1 VO PR Rdnr. 50 ff.
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