Für die Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen gelten die Besonderheiten aus dem SKR-Bereich

- Auftragswerte von 600.000 EURO sowie Zusammenhang mit dem Bereitstellen oder Betreiben öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder dem Angebot von öffentlichen Telekommunikationsdiensten. Vgl. z.B. § 3 b Nr. 2 b) b-§§.

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