Trivialprodukte weisen keine Risiken auf hinsichtlich:
- Termin,
- Erfüllung
- sowie Schlechtleistung.
Es ist Aufgabe der Bedarfsstelle sowie der Beschaffungsstelle diese Bedarfsgegenstände nach einer Risikoanalayse entsprechend einzuordnen und sodann vor allem im "Kleinen Vergabeverfahren" zu beschaffen.Bei diesen Leistungen spielt es im Grunde keine Rolle, wer von den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Bietern die Leistung erbringt. Entscheidend ist vor allem der Preis, da die Leistung selbst bei Leistungsstörungen (Verzug, Mangel) nicht zu besonderen Problemen führt; denn bei Verzug kann man auf eigene Restbestände zurückgreifen oder eine Ersatzlieferung bei mangelhafter Leistung - Umtausch - verlangen - Nachteile und Schäden entstehen nicht, sofern man einmal von dem Zusatzaufwand für die "Reklamationsbearbeitung" absieht. Bei richtiger Einstufung in diesen Bereich darf es nicht zu einem erheblichen Beschaffungsaufwand führen. Andernfalls können die Beschaffungsvorgänge nicht vom Tisch geschafft und erledigt werden. Ohne die erwähnte Risikoprognose oder die entsprechende Erfahrung bei diesen Beschaffungsvorgängen wird es freilich auch hier nicht möglich sein, erfolgreich zu arbeiten."Paßprodukte" sind dadurch gekennzeichnet, daß sie keine Schäden verursachen, sondern bei fehlender Eignung zurückgegeben und ausgetauscht werden - und im übrigen auch der Verzug keine Probleme zur Folge hat. Im Rahmen der Prüfung bei Ablieferung bzw. Abnahme werden diese Umstände festgestellt und die entsprechenden Schritte unternommen.
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