Der Umrechnungskurs der sog. Sonderziehungsrechte in Euro wird von der EU-Kommission jeweils für zwei Jahre in einer entsprechenden Verordnung festgelegt:

2010 - 2011: 193.000 € - 125.000 € ("Bund"), 4.845.000 € (Bauleistungen), 393.000 € (SektVO)

2012 - 2013: 200.000 €, 130.000 € ("Bund"), 500.000 €) Bauleistungen), 400.000 € (SektVO)

Jeweils im Dezember ist auf eine entsprechende VErordnung der EU-Koimmission zu achten.


Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Schwellenwert für die Abgrenzun der nationalen von den EU-Verefahren - vgl. §§ 1 - 3 VgV - Schwellenwert
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