Bieter
UWG - Gesetz zur Bekämpfung desunlauteren Wettbewerbs - wettbewerbswidriesVerhaltenimVergabrecht
- Keine Information für die Vergabestellen - keine Nutzung der Informationsmöglichkeiten - nicht in der "Marktübersicht" der Vergabestellen
Auftragnehmer - Vertragspartner nach Zuschlag - vgl. VOL/B bzw. VOB/B sowie z. B. §§ 433, 631 ff BGB etc. -
Auftragnehmer - Unternehmen - siehe § 103 I GWB öffentliche Aufträge mit "Unternehmen" - auch § 14 BGB (Unternehmer) - vgl. §§ 31 UVGO, 42 VgV - Auswahl geeigneter Unternehmen und Bietergemeinschaften
