Outsourcing im IT-Bereich – Public Private Partnership
Übersicht
1. Grundsätze
2. Literatur
3. Entscheidungen EuGH, BGH, OLGe, Vergabekammern
4. Weitere Hinweise
1. Grundsätze
Ein Outsourcing u. a. im IT-Bereich durch öffentliche Auftraggeber kommt in mehreren Varianten in Betracht: -
Errichtung eines wirtschaftlichen Eigenbetriebs – reine Verwaltungsreformmaßnahme ohne Pflicht zum Vergabeverfahren; -
Errichtung einer 100-%-igen Tochter-GmbH – als Inhouse-Vergabe – keine Vergabepflichtigkeit – allerdings muß die 100-%-ige Tochter das Vergaberecht beachten, da sie öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB ist; -
Gründung einer GmbH zum Zweck der Ausgliederung des IT-Bereichs unter Beteiligung des bisherigen öffentlichen Auftraggebers und eines weiteren Privatunternehmens oder die Gründung der 100-%-Tochter-GmbH und sodann die Aufteilung der Anteile und Abtretung der Anteile an ein Privatunternehmen – beide Fälle unterliegen grundsätzlich dem Vergaberecht – mit GmbH-Konstruktionen kann man den Vergabevorgang grundsätzlich nicht umgehen.
Unter Outsourcing der EDV-IT-Abteilung können Teil- und Vollausgliederungen fallen. In allen diesen Fällen sind die entsprechenden Fragen zu klären. Auch die Vergabe von Teilleistungen gehört zu den vergabepflichtigen Leistungen.
Da die betroffenen Leistungen im Rahmen des Outsourcings regelmäßig bei dieser Gelegenheit neu konzeptioniert werden, handelt es sich um eine Projekt- und Entwicklungsleistung mit funktionaler Leistungsbeschreibung, die z. B. analog BVB-Planung Schritt für Schritt zu entwickeln ist.
Als Vergabeverfahren ist insofern das Nichtoffene Verfahren mit der Begründung aus § 3 a Nr. 1 I i. V. m. § 3 Nr. 3 a) VOL/A – nur wenige Spezialisten – zu wählen. Das ist allerdings im E-weiten Bereich oberhalb der Vergabeverfahren kritisch, weil diese „Beschränkte Ausschreibung“ eine entsprechende Leistungsbeschreibung erfordert. In Betracht zu ziehen sind daher a)
das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnehmerwettbewerb nach § 3 a Nr. 1 I S. 2 sowie IV b) – Ausnahmefälle für Dienstleistungen – b)
das zu prüfende Verfahren ohne Bekanntmachung nach § 3 a Nr. 2 c) VOL/A – Verhandlungsverfahren wegen „technischer Besonderheiten“ – allerdings ist hier Vorsicht geboten, da die technischen Besonderheiten noch nicht feststehen – ebenso wie im Fall des Einsatzes der Software etc. – vgl. § 3 a Nr. 2 c) VOL/A: Urheberrecht; c)
das neue Verfahren – wettbewerblicher Dialog – der bereits nach der derzeitigen VgV 2005 gemäß § 6 a zugelassen ist – ein schwieriges zweistufiges Verfahren mit mehreren Unternehmen nach vorherigem wettbewerblichem Aufruf.
Maßgeblich ist der Einzelfall.
Zu den zu klärenden Fragen gehören u.a -
betriebswirtschaftliche – Wirtschaftlichkeitsrechnungen etc.) -
zivilrechtliche (Pflichtenkatalog beider Seiten – Beendigung des Outsourcing-Projekts etc.) -
edv-it-technische (Hardware – eigene – fremde – Übertragung etc.) -
urheberrechtliche (Software – Vertragsänderungen - Pflege) -
edv-rechtliche (Kündigung oder Übernahme bestehender Verträge etc.) -
datenschutzrechtliche Probleme – vgl. Sozialgeheimnis – Datenschutzgesetz, -
arbeitsrechtliche (Mitarbeiterstatus) -
steuerrechtliche (Verrechnungspreise etc.) -
organisationsrechtliche (Entscheidungen – Basis – Kompetenz – Genehmigungs- und Zustimmungspflichten etc.
2. Literatur
Bräutigam, Peter, Hrsg., IT-Outsourcing, 2004, Erich Schmidt-Verlag (Bespr. v. Meents, Jens, CR 2005, Heft 10, R120)
Bräutigam, Peter, SLA (Service Level Agreements): In der Praxis alles klar? Optimale Konkretisierung von Umfang und Qualität geschuldeter Einzelleistungen beim IT-Outsourcing, CR 2004, 248
Fritzemeyer, Wolfgang/Schoch, Sonja, Übernahme von Softwareüberlassungsverträgen beim IT-Outsourcing, CR 2003, 793
Grühn, Marcus Otto, in Meyer-Hofmann/Riemenschneider/Weihrauch, Hrsg., Public Private Partnership, Pr2005, Rdnrn. 485 f., 3. Kapitel Ausschreibungspflicht,
Heimlich, Jörn, in Weber/Schäfer/Hausmann, Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, § 20 Informationstechnologie, S. 709 ff
Heymann, Thomas, Outsourcing in Deutschland - eine Bestandsaufnahme zur Vertragsgestaltung - Die Grundtypen des Outsourcing und ihre Konsequenzen für die Vertragsgestaltung, CR 2005, 706
Kruhl, Karsten, Erfolgsfaktoren für das Outsourcing von Gebäudebewirtschaftungsleistungen durch Kommunen und kommunale Unternehmen, NZBau 2005, 121
Lensdorf, Lars/Steger, Udo, Auslagerung von IT-Leistungen auf Public Private Partnerships – Privatisierung und Vergaberecht bei der Aufgabenverlagerung auf gemischtwirtschaftliche Unternehmen, CR 2005, 161 – Gründung eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens als vergaberechtspflichtiger Vorgang – Organisationsprivatisierung und Geschäftsanteilsveräußerung an einen Privaten (angeblich sowohl die Ausgliederung in Privatgesellschaft und die Anteilsveräußerung keine vergaberechtspflichtigen Vorgänge (str.) – kombinierte Geschäftsanteilsveräußerung und Auftragserteilung an einen Privaten, Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung durch gemischtwirtschaftliche Unternehmen etc.
Nolte, Norbert, Benchmarking in IT-Outsourcing-Verträgen, CR 2004, 81 (Meistbegünstigungsklauseln, Preissenkungsklauseln etc.)
Roß, Norbert/Kunz, Jürgen/Drögemöller, Steffen, Verdeckte Leasingverhältnisses bei Outsourcing-Maßnahmen nach US-GAAP und IASD/IFRS, DB 2003, 2023
Scheja, Katherina/Schmitt, Jens, Vorvertragliche Pflichten bei der privaten Ausschreibung von Outsourcing-Vorhaben – Untersuchung der Anforderungen an die Fairness einer privatrechtlichen Ausschreibung, CR 2005, 321 (S. 325 ff zur öffentlichen Auftragsvergabe)
Schwager, Elmar, Outsourcing der Internen Revision, DB 2003, 2133
Thies, v., Christian Hartmann, Outsourcing in der Sozialverwaltung und Sozialdatenschutz, 2002, Nomos-Verlag
3. Entscheidungen EuGH, BGH, OLGe, Vergabekammern
- derzeit nicht ersichtlich -
4. Weitere Hinweise
4.1. Literatur
Adler, Frank u.a., Öffentlich-private Partnerschaften in Deutschland, Ein Überblick über aktuelle Projekte, Behördenspiegel, Nr. 10/2004, S. 19 (15 Beispiele bzw. Vergabestellen)
Antweiler, Clemens, Erschießungsverträge mit Kommunalunternehmen: Zulässigkeit und Ausschreibungspflicht, NZBau 2003, 93 – Kommunale Eigen- oder Mehrheitsgesellschaften: Dritte i.S.d. § 124 I BauGB – Erschließungsverträge als öffentlich-rechtliche Verträge – keine Ausnahme vom Vergaberecht , „können in der Regel ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden, das sie keinen entgeltlichen Charakter haben – Vergabeverfahren nur bei Vergütung
Bundesarchitektenkammern, Hrsg., Public Private Partnership in der Praxis, Arbeitshilfen für Architekten und Ingenieure, 2005, Bundesanzeigerverlag
Byok, Jan/Jansen, Nicola, Durchbruch für das A-Modell im Fernstraßenbau, NZBau 2005, 241 (PPP)
Dietlein, Johannes, Gebietsübergreifende kommunale Abfallentsorgung und Vergaberecht, NZBau 2003, 141 – Besprechung OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.6.2002 – Verg 18/02 - NZBau 2002, 626 - vgl. BGH, Urt. v. 25.4.2002 - NJW 2002, 2645 = NZBau 2002, 517 (L) = NWVBl. 2002, 397 = LM H. 11/2002 § 1 UWG Nr. 882 m. Anm. v. Busche – vgl. § 107 III GONRW
Dreher, Meinrad, Public Private Partnerships und Kartellvergaberecht, Gemischtwirtschaftliche Gesellschaften, In-house-Vergabe, Betreibermodell und Beleihung Privater, NZBau 2002, 245 - zur Neugründung und Anteilsverkäufen - Suche nach Mitgesellschaftern - In-house-Vergabe - Betreibermodelle - Beleihung und Beauftragung
Drömann, Dietrich/Finke/Mathias, PPP-Vergabe und Kompetenzzentren, Zur Tatbestandsmäßigkeit von § 16 I Nr. 2 Alt. 2 VgV im Fall von Doppelfunktionen, NZBau 2006, 79
Endler, Jan, Privatisierungen und Vergaberecht, NZBau 2002, 125 – der Verfasser untersucht die Bandbreite der Möglichkeiten der Privatisierung (Beauftragung mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, Konzessionen, Dienstleistungskonzessionen, Abgrenzung von Konzessionen und anderen Aufträgen, Beauftragung von Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Form, Beteiligung der öffentlichen Hand an den beauftragten Unternehmen , Anteilsverkauf durch die öffentliche Hand, materielle Privatisierung . In einer Zusammenfassung stellt er die Ergebnisse klar und übersichtlich dar. Der Beitrag ist für jeden öffentlichen Auftraggeber lesenswert, der entsprechende Schritte plant und überflüssige Nachteile sowie Überraschungen durch Entscheidungen der Vergabekammern etc. vermeiden will.
Eschenbruch/Windhorst/Röwekamp/Vogt, Bauen und Finanzieren aus einer Hand, Schlanke und erprobte Realisierungsmodelle für kommunale Neubau- und Sanierungsprojekte mit Erfahrungen zum Aachener Modell, Public Private Partnership, 2004, Bundesanzeiger Verlag
Frenz, Walter, Liberalisierung und Privatisierung der Wasserwirtschaft, ZHR 6/2002, Bd. 166, 307 (328 ff - vergaberechtliche Aspekte: Ausschluß der Kommunalbetriebe als Bieter, Aufnahme privater Mitgesellschafter in kommunale Gesellschaften, Übertragung kommunaler Geschäftsanteile)
Gehlen, Hans v., Drittes Betriebswirtschaftliches Symposium Bau: PPP-Privatwirtschaftliche Modelle im öffentlichen Hochbau 2003, NZBau 2003, 373
Gerns, Alfons, Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden außerhalb des Gemeindegebiets, NJW 2002, 2593
Glahs, Heike/Külpmann, Christoph, Die kommunalrechtlich unzulässige Betätigung öffentlicher Unternehmen im Vergaberecht, VergabeR 2002, 555 – zu BGH, Urt. v. 25.4.2002 – I ZR 250/00 - VergabeR 2002, 467, und OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.6.2002 – Verg 18/02 - VergabeR 2002, 471 – unterschiedliche Beurteilung nach wettbewerbsrechtlichen und vergaberechtlichen Gesichtspunkten (Ausschluss)
Gröning, Jochem, Public Private Partnerships bei Dienstleistungskonzessionen, NZBau 2001, 123, 124; im übrigen EuGH, 7.12.2000 – Rs. C-324/98 – Teelaustria – NZBau 2001, 148. Im übrigen Boesen, Arnold, Vergaberecht, 2000, § 99 Rdnr. 32 ff; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2000, § 99 Rdnr. 33; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, 2000, § 99 Rdnr. 16 ff ausführlich. Vgl. ferner Müller-Wrede, Malte, Hsrg., VOF, 1999, § 2 Rdnr. 55. Auch Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 1 a Rdnr. 39, 66 ; Jestaedt/Kemper/Marx/Prieß, Das Recht der Auftragsvergabe, 1999, S. 80. In dem Fall Telaustria (aaO) ging es im Grunde um die Herstellung und Herausgabe gedruckter und elektronisch nutzbarer Teilnehmerverzeichnisse – Telefonbücher.
Grünbuch der EU-Kommission zum PPP-Bereich – abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/internal_market/ppp
Heintzen, Markus/Voßkule, Andreas, Öffentliche Gemeinwohlverantwortung im Wandel, Beteiligung Privater an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und staatliche Verantwortung in: VVDStRL 62, 2003, de Gruyter Verlag
Heintzen, Markus/Voßkule, Andreas, Öffentliche Gemeinwohlverantwortung im Wandel, Beteiligung Privater an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und staatliche Verantwortung in: VVDStRL 62, 2003, de Gruyter Verlag
Höfler, Heiko, Ausschreibungspflicht und In-house-Geschäfte, NZBau 2003, 431 – zum Vorlagebeschluss des OLG Naumburg, Beschl. v. 8.1.2003 – 1 Verg 7/02 - NZBau 2003, 224
Jacob/Kochendörfer, Effizienzgewinne bei privatwirtschaftlicher Realisierung von Infrastrukturvorgaben, Wie effizient ist die Einbeziehung Privater bei öffentlichen Hoch- oder Straßenbaumaßnahmen?, 2002, Bundesanzeigerverlag
Jennert, Carsten, Public Private Partnership in der Wasserversorgung und Vergaberecht, WRP 2004, 1011
Knauff, Matthias, Im wettbewerblichen Dialog zur Public Private Partnership, NZBau 2005, 249
Koenig, Christian/Kühling, Jürgen, Infrastrukturförderung im Ausschreibungsverfahren, DVBl 2003, 289
Koenig, Christian/Kühling, Jürgen, Verfahrensvielfalt und Wahl des richtigen Vergabeverfahrens – Fallstricke bei der Ausschreibung von Infrastrukturaufträgen, NZBau 2003, 126 – der Beitrag untersucht die Voraussetzungen des Nichtoffenen und Verhandlungsverfahren mit Blick auf „Infrastrukturprojekte“ (vor allem Energie- und Wasserversorgung, Nahverkehr, Abfallentsorgung, Sportstätten etc.) - Begründungszwang bei Abweichung vom Offenen Verfahren (Eigenart der Leistung - besondere Leistungsfähigkeit etc., Dringlichkeit etc.) – Folgen der unzutreffenden Wahl der Vergabeart – Risiken – Ausblick auf die Entwicklung („Wettbewerbsdialog“ – entsprechend EG-Richtlinienvorschlag – hierzu die Verfasser kritisch, m.E. zu Recht – vgl. hierzu auch Paetzold, ZVgR 2000, 191; auch Ax/Schneider/Nette, Handbuch Vergaberecht, 2002, 141 f)
Koenig, Christian/Pfromm, René, Die Förderlogik der EG-beihilferechtlichen Ausschreibungsverfahrens bei PPP-Daseinsvorsorge-Infrastrukturen, NZBau 2004, 375
Koenig, Christian/Scholz, Michael, Öffentliche Infrastrukturförderung durch Bau- und Betriebsgesellschaften im EG-beihilferechtliche Kontrollraster der EG-Kommission, EuZW 2003, 133
Krohn, Wolfram, „Aus“ für In-house-Vergaben an gemischtwirtschaftliche Unternehmen, NZBau 2005, 92 (Rechtsschutz gegen De-facto-Vergaben, keine In-house-Vergabe an gemischtwirtschaftliche Gemeinschaftsunternehmen, „Offene Fragen“: Tätigkeit „im Wesentlichen“ für den oder die Auftraggeber, Gemeinschaftsunternehmen von mehreren öffentlichen Auftraggebern ohne Beteiligung eines privaten Partners <Teckal, vgl. Auch „Halle“>) – hierzu auch EuGH, Urt. V. 13. Januar 2005 – Rs C-84/03 – www.europa.eu.int.de - Spanien - Vertragsverletzung des Mitgliedstaats – Richtlinien 93/36/EWG und 93/37/EWG – Öffentliche Aufträge – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge – Anwendungsbereich – Begriff des öffentlichen Auftraggebers – grundsätzliche Unzulässigkeit von Kooperationsvereinbarungen zwischen Verwaltungen.
Kruhl, Karsten, Erfolgsfaktoren für das Outsourcing von Gebäudebewirtschaftungsleistungen durch Kommunen und kommunale Unternehmen, NZBau 2005, 121
Kugler, Constanze, Die Relevanz öffentlicher Interessen im Rahmen des Behinderungs- und Diskriminierungsverbots, Nomos-Verlag – Besprechung von Weber, Claus, NZBau 2003, 144
Lensdorf, Lars/Steger, Udo, Auslagerung von IT-Leistungen auf Public Private Partnerships – Privatisierung und Vergaberecht bei der Aufgabenverlagerung auf gemischtwirtschaftliche Unternehmen, CR 2005, 161 – Gründung eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens als vergaberechtspflichtiger Vorgang – Organisationsprivatisierung und Geschäftsanteilsveräußerung an einen Privaten (angeblich sowohl die Ausgliederung in Privatgesellschaft und die Anteilsveräußerung keine vergaberechtspflichtigen Vorgänge (str.) – kombinierte Geschäftsanteilsveräußerung und Auftragserteilung an einen Privaten, Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung durch gemischtwirtschaftliche Unternehmen etc.
Löwenberg, Fabian, Service public und öffentliche Dienstleistungen in Europa. Ein Beitrag zu Art. 16 des EG-Vertrages, 2001 (?), Berlin, Berlin-Verlag - Besprechung von Kühling, Jürgen, ZHR 166 (2002), 261 (teils kritisch)
Mann, Thomas, Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld von öffentlichem Auftrag und Wettbewerb, JZ 2003, 819
Peters, Falk, Ein falsches Rollenverständnis – Public Private Partnership und Grenzen des Vergaberechts, Behörden Spiegel Februar 2004, S. 21
PPP - ÖPP – Beschleunigungsgesetz – Beschluß des Bundestags vom 30.6.2005 (BT-DR 15/5668) basierend auf dem von SPD und Grünen eingebrachten Entwurf – Optimierung der Durchführung von PPP (gemischte Aufträge in § 99 VI GWB (vgl. Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 II d) – wettbewerblicher Dialog (ohne elektronische Beschaffung/dynamische Verfahren) – Projektantenproblematik entsprechend EuGH, Urt. v. 3.3.2005 Rs C 21/04 – Fabricom – Unvereinbarkeit der Eigenleistungsquoten – keine Vorgabe für bestimmte Rechtsformen von Bietergemeinschaften etc. – Beratung durch den Bundesrat – Zustimmung vom 8.7.2005 (BR-Dr 544/05)
PPP-Initiative der Bundesregierung - Gutachten zu Public Private Partnership (PPP) vorgestellt - Presseerklärung des BMWBV - 06. 9. 2005, Nr.: 346/2005 - www.bmvbw.de - Großmann: „…Das Investitionsvolumen der aktuellen PPP-Projekte in Deutschland liegt bereits bei über 7 Milliarden Euro.“ Wichtigstes Ergebnis der repräsentativen Studie ist, dass sich PPP-Infrastrukturprojekte in Deutschland mittlerweile in der Breite durchgesetzt haben. Eine Umfrage bei Bund, Ländern und über 1.500 Städten und Gemeinden sowie sämtlichen 323 Landkreisen hat ergeben, dass es schon mehr als 300 aktuelle PPP-Projekte in Deutschland gibt. Der Anteil kommunaler Projekte liegt bei über 80 Prozent. Die Studie umfasst Projekte, die in den letzten fünf Jahren umgesetzt oder geplant wurden. Seit 2004 ist ein regelrechter Boom zu verzeichnen, da die Zahl der Vertragsabschlüsse in 2004 und 2005 gegenüber den Jahren zuvor auf das Doppelte gestiegen ist; allein 76 Schul-Projekte sind der Studie zufolge derzeit in der Vorbereitung.“
Pschera, Thomas/Enderle, Bettina, Ausschreibungspflichten bei US-Leasing-Transaktionen, RIW 2002, 463 - vgl. Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.11.2001 - 1 VK 40/01 - RIW 2002, 477 - Arrangeurleistungen als Finanzdienstleistung
Reuter, Alexander, Die Projektfinanzierung öffentlich-rechtlicher Aufgaben aus dem Blickwinkel des Beihilferechts: Public Private Partnerships nach EuGH-Ferring aus Bankensicht, ZIP 2002, 737 - Ausschreibungsverfahren erforderlich (S. 741)- Beihilfe- und Vergaberecht gelten unabhängig voneinander (S. 745)
Roth, Frank, Die Risikoverteilung bei Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) aus vergaberechtlicher Sicht, NZBau 2006, 84
Roth, Frank, Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften und Austausch von Nachunternehmern im laufenden Vergabeverfahren, NZBau 2005, 316 - differenzierend nach Vergabearten (Nichtoffenes Verfahren - Änderung und Zusammensetzung erst nach Teilnahmewettbewerb: nicht wertungsfähig; Offenes Verfahren: Entgegenstehendes Verhandlungsverbot <Ausnahme: Nachunternehmeraustausch zwischen Eröffnungstermin und Zuschlag>- Verhandlungsverfahren: Bestandwechsel kein Ausschluß - „wünschenswert“ wegen länger Dauer der Verfahren etc. vor allem bei PPP)
Roth, Frank, Kontrolle und Aufsicht über Unternehmen des privaten Rechts – Grenzen des funktionalen Auftraggeberbegriffs in § 98 Nr. 2 GWB, VergabeR 2003, 397
Ruhland, Bettina/Burgi, Martin, Das Grünbuch der EG-Kommission zu öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) und die Vergaberechtsreform, VergabeR 2005, 1
Schauenburg, Christoph, Print-Kurzfassung: Ausschreibungspflicht und Privilegien für In-house-Geschäfte, NZBau 2002, 259
Schimanek, Peter, Die Ausschreibungspflicht von Privatisierungen, NZBau 2005, 304
Schröder, Holger, Vergaberechtliche Probleme bei der Public-Private-Partnership in Form der gemischtwirtschaftlichen Unternehmung, NJW 2002, 1831
Sester, Peter, Insolvenzfeste Direktverträge in der Projektfinanzierung und bei Public-Private-Partnership-Projekten auf Basis eines Konzessionsvertrages ZZB 2004, 283, Direktverträge sind ein wichtiges Strukturelement bei Projektfinanzierungen; dies gilt insbesondere, wenn diese Finanzierungsform bei einem PPP-Projekt eingesetzt wird, das nach dem Konzessionsmodell funktioniert. Bei diesen Projekten stellen vor allem der Konzessionsvertrag, aber auch die anderen Projektverträge die wesentliche Grundlage der Finanzierungsentscheidung dar, denn diese Verträge bestimmen letztlich die Bonität des zu finanzierenden Projekts. Infolgedessen besteht ein wesentliches Sicherungsrecht für die Banken darin, im „worst case“-Szenario (d.h. Zusammenbruch der ersten Projektgesellschaft) den Konzessionsvertrag und die übrigen Projektverträge auf eine neue Projektgesellschaft überleiten zu können. Dazu bedarf es insolvenzfester Direktverträge zwischen den Banken und dem Konzessionsgeber oder den Partnern der übrigen Projektverträge. Wie diese Verträge insolvenzfest ausgestaltet werden können, ist Gegenstand dieses Artikels.
Steckert, Uwe, Kommunalwirtschaft im Wettbewerb, 2002, Nomos-Verlag
Task Force für PPP – abrufbar unter www.ppp-bund.de
Taskforce - PPP – Lenkungsausschuss des PPP im öffentlichen Hochbau – PPP-Arbeitsgruppe – PPP-Task Force – Interview von Franz Drey mit Timm Fuchs – DStGB - Behördenspiegel – 11/2004 – S. 20
Tetzlaff, Thilo, Öffentlich-rechtliche Grundlage der Flughafen-Privatisierung, TranspR 2002, 7
Theobald, Christian, Aktuelle Entwicklungen des Infrastrukturrechts, NJW 2003, 324 (Wettbewerb in der Infrastruktur: Schiff, Bahn, Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV)
Theobald, Christian, Aktuelle Entwicklungen des Infrastrukturrechts, NJW 2003, 324 (Wettbewerb in der Infrastruktur: Schiff, Bahn, Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV
Trapp, Jan Hedrik/Bolay, Sebastian, Privatisierung in Kommunen – eine Auswertung kommunaler Beteiligungsberichte, 2003, www.difu.de
Eggers, Carsten R./Malmendier, Bertrand, Strukturierte Bieterverfahren der öffentlichen Hand, Rechtliche Grundlagen, Vorgaben an Verfahren und Zuschlag, Rechtsschutz, NJW 2003, 780 (Veräußerung von öffentlichem Vermögen: kein Beschaffungsvorgang – anders bei Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Eigengesellschaft und sodann erfolgende Anteilsveräusserung an Privatunternehmen – Bindungen an Europa-, Verfassungs-, verwaltungs- und Haushalts- sowie Wettbewerbsrecht – Anforderungen an das Bieterverfahren etc.
Wagner, Olav/Wiegand, Franziska, Auftraggebereigenschaft gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften und Nichtigkeit von De-facto-Vergaben, NZBau 2003, 369 – zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4.2003 – Verg 67/02 - NZBau 2003, 400, und EuGH, Urt. v. 22.5.2003 – Rs. C-18/01 – Korhonen - NZBau 2003, 396 – Allgemeininteresse – Nichtgewerblichkeit – Beherrschender Einfluss – De- facto-Vergabe und § 13 VgV
Weber/Schäfer/Hausmann, Praxishandbuch Public Private Partnership, 2005, Beck-Verlag – vgl. Rezension www.vergabetip.de
Ziekow, Jan/Siegel, Thorsten, Die Vergaberechtspflichtigkeit von Partnerschaften der öffentlichen Hand – Neue Entwicklungstendenzen im Bereich der In-House-Geschäfte und der In-State-Geschäfte – VergabeR 2005, 145 – die Verfasser behandeln zunächst die beiden Entscheidungen EuGH, Urt. v. 11.1.2005 – Rs C-26/03 - VergabeR 2005, 44 – Stadt Halle – sowie EuGH, Urt. v. 13.1.2005 – Rs C-84/03 - VergabeR 2005, 176 – m. Anm. v. Müller-Wrede, Malte/Greb, Klaus (zustimmend) – Kooperation öffentlicher Auftraggeber (unzulässige Ausnahme vom Vergaberegime in nationaler Vorschrift) – vgl. auch zur Anwendung des Vergaberechts auf PPP Ziekow/Siegel, VerwArch 2005, 119 – nach Ansicht von Ziekow/Siegel erteilte der EuGH, aaO, der These der sog. „Vergaberechtsimmunität“ von PPP eine Absage – ferner wird mit Recht darauf hingewiesen, daß auch bei der Reform auf der Basis der Richtlinien 17/18/2004/EG (Umsetzung bis zum 31.1.2006 – vgl. die Entwürfe des BMWA von Ende März 2005 -) diese Grundsätze zu berücksichtigen sein werden. In dem Ausblick der Verfasser werden die möglichen Grenzen hinreichend aufgezeigt – auch für die Umsetzung der genannten Richtlinien. Es bleibt zu hoffen, daß dies beachtet wird.
4.2. Entscheidungen:
EuGH, Urt. v. 13.1.2005 – Rs C—84/03 – Kooperationsvereinbarungen – Spanien – VergabeR 2005, 177 = NZBau 2005, 232– vgl. VOL/aktuell 3/2005 – ferner Ziekow, Jan/Siegel, Thorsten, Die Vergaberechtspflichtigkeit von Partnerschaften der öffentlichen Hand – Neue Entwicklungstendenzen im Bereich der In-House-Geschäfte und der In-State-Geschäfte – VergabeR 2005, 145 – die Verfasser behandeln zunächst die beiden Entscheidungen EuGH, Urt. v. 11.1.2005 – Rs C-26/03 - VergabeR 2005, 44 – Stadt Halle – sowie EuGH, Urt. v. 13.1.2005 – Rs C-84/03 - VergabeR 2005, 176 – m. Anm. v. Müller-Wrede, Malte/Greb, Klaus (zustimmend) – Kooperation öffentlicher Auftraggeber (unzulässige Ausnahme vom Vergaberegime in nationaler Vorschrift) – vgl. auch zur Anwendung des Vergaberechts auf PPP Ziekow/Siegel, VerwArch 2005, 119 – nach Ansicht von Ziekow/Siegel erteilte der EuGH, aaO, der These der sog. „Vergaberechtsimmunität“ von PPP eine Absage – ferner wird mit Recht darauf hingewiesen, daß auch bei der Reform auf der Basis der Richtlinien 17/18/2004/EG (Umsetzung bis zum 31.1.2006 – vgl. die Entwürfe des BMWA von Ende März 2005 -) diese Grundsätze zu berücksichtigen sein werden. In dem Ausblick der Verfasser werden die möglichen Grenzen hinreichend aufgezeigt – auch für die Umsetzung der genannten Richtlinien. Es bleibt zu hoffen, daß dies beachtet wird.
Vergabekammer Lüneburg, Beschl. v. 11.6.2004 – 203 – VKK – 18/2004 - Vergabenews 20034, 85 – Ausschluß des Bieters mit Preisrang 1 bei PPP-Vergabe rechtswidrig – Nachforderung von Unterlagen durch Vergabestelle durch Bieter uneingeschränkt erledigt – generell kein zwingender Ausschluß bei fehlenden Unterlagen, anders bei Gefahr der Manipulation – fehlende Vorlage eines unverbindlichen Bauzeitenplans, fehlendes Nachunternehmerverzeichnis – Vertragskonstruktion des PPP_Modells dem Bieter überlassen – vgl. info www.leinemann-partner.de
Weitere Entscheidungen bei Hausmann/Mutschler-Siebert in Weber/Schäfer/Hausmann, Praxishandbuch Public Private Partnership, 2005, § 6 Vergaberecht, zu den einzelnen Modellen S. 252
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