Muster Eröffnungsniederschrift
Nach § 22 Nr. 5 VOB/A ist in folgenden Fällen ein Nachtrag zu fertigen über
- Angebote, die bei der Öffnung des ersten Angebots nicht vorgelegen haben (§ 22 Nr. Nr.2 VOB/A))
- sind in der Niederschrift
- oder in einem Nachtrag besonders aufzuführen.
- Die Eingangszeiten und die etwa bekannten Gründe. aus denen die Angebote nicht vorgelegen haben. sind zu vermerken.
- Der Umschlag und andere Beweismittel sind aufzubewahren.
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