Angebot - Kennzeichnung - Aufchrift auf Umschlag
Die Angebote sind in verschlüsselt/elektronisch oder (z.B. bei zugelassenem Postweg) im verschlossenem Umschlag und als solche gekennzeichnet einzureichen (vgl. §§ 53 V, VI VgV, 38 VIII, IX UVgO).
- Aufschrift auf verschlossenem Umschlag:
"Angebot
Bieter - Name - Anschrift:
Vergabeverfahren:
Aktenzeichen - Geschäftszeichen:
Eingangsstelle:
Ablauf der Angebotsfrist:
Eingangszeitpunkt exakt am ____________ um __________ Uhr
Bearbeiter/in Eingangsstelle:
..."
H
~0999